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12. Sonstige Bestimmungen

SEKTION

10-1201. Bestimmte Verbote.
10-1202. Ausnahme.
10-1203. Befugnisse des Polizeichefs.
10-1204. Sondergenehmigungen.

10-1201. Bestimmte Verbote. Sofern in diesem Kapitel nichts anderes bestimmt ist, darf niemand in der Stadt Rinder, Kühe, Pferde, Schafe, Schweine, Ziegen, Hühner, Enten, Truthähne, Gänse oder anderes Vieh halten. (Kodex 1996, § 10-1401)

10-1202. Ausnahme. Dieses Kapitel gilt nicht für Gebiete der Stadt, die landwirtschaftlicher Natur sind, und dieses Kapitel gilt auch nicht für Vieh, das in die Stadt gebracht wird, um aus der Stadt verschifft zu werden. (Kodex 1996, § 10-1402)

10-1203. Befugnisse des Polizeichefs. Der Polizeichef ist befugt, eine Anordnung zu erlassen, die die Haltung von Tieren, Geflügel oder Vögeln verbietet, von denen angenommen wird, dass sie eine Gefahr für die Gesundheit der Allgemeinheit darstellen. (Kodex 1996, § 10-1403)

10-1204. Sondergenehmigungen. Die Haltung von Tieren, Vögeln oder Vögeln, die anderweitig in diesem Kapitel verboten sind, kann durch Beantragung einer Sondergenehmigung beim Bürgermeister- und Stadtrat gestattet werden. Solche Genehmigungen können erteilt werden, um Zirkusvorführungen oder andere öffentliche Ausstellungs- oder Unterhaltungsveranstaltungen zu ermöglichen. (Kodex 1996, § 10-1404)

Kontakt

Josef Manning, Polizeichef

300 Gary Wade Blvd.
Sevierville TN 37862

911-Notfall 
865.453.5506 Versand
865.453.7296 Kriminalpolizei
865.453.7310 Aufzeichnungen
865.453.0789 Kriminelle Aktivitäten melden
865.453.1986 Arzneimittelaktivität melden
865.453.6680 Fax

Stellvertretender Chef, Sam Hinson

Captain David Finchum
Captain Ray Brown

Leutnant Detective Jamie Roberts
Leutnant Robbie Ball
Leutnant Rebecca Cowan
Leutnant Anna Jordan
Leutnant Matt Nicol
Leutnant Brandan Perry
Leutnant TC Faulconer
Leutnant Robby Nelms
Leutnant Shawn Crawford

Pressesprecher Bob Stahlke