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Rechte von Opfern häuslicher Gewalt

Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, können Sie beim Bezirksstaatsanwalt die Einreichung einer Strafanzeige beantragen. Sie haben auch das Recht, sich an das Gericht zu wenden, das für die häuslichen Beziehungen zuständig ist, und einen Antrag auf Erlass einer Schutzanordnung einzureichen.

EINE SCHUTZANORDNUNG KANN UMFASSEN:

  1. Eine Anordnung, die den Täter von weiteren Missbrauchshandlungen abhält;
  2. Eine Anweisung, die den Täter anweist, Ihren Haushalt zu verlassen;
  3. Eine Anordnung, die den Täter daran hindert, Sie zu belästigen oder aus irgendeinem Grund um Sie herumzukommen;
  4. Eine Anordnung, die Ihnen oder dem anderen Elternteil das Sorgerecht oder das Besuchsrecht für Ihr minderjähriges Kind bzw. Ihre minderjährigen Kinder zuspricht;
  5. Eine Anordnung, die den Täter anweist, Ihnen und Ihren minderjährigen Kindern Unterhalt zu zahlen, wenn der Täter gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Bitte rufen Sie die Polizeibehörde der Stadt Sevierville (865-453-5506) an, um diese und andere Rechte von Opfern häuslicher Gewalt mit einem Polizeibeamten zu besprechen.