Bewirtungssteuer
Informationen zur Bewirtungssteuer
Beherbergungssteuer – (3 %) Diese Steuer beträgt 3 % des monatlichen steuerpflichtigen Nettoerlöses aus Hotels, Motels, Hütten usw. oder solchen, die innerhalb der Stadtgrenzen von Sevierville für einen Zeitraum von weniger als 30 Tagen von Durchreisenden bewohnt werden.
Restaurantsteuer – (2 %) Diese Steuer beträgt 2 % des monatlichen steuerpflichtigen Nettoerlöses aller Betriebe, die zubereitete Speisen im Stadtgebiet von Sevierville verkaufen, unabhängig davon, ob sie vor Ort oder außerhalb des Lokals verzehrt werden.
Vergnügungssteuer – (2 %) Diese Steuer beträgt 2 % des monatlichen steuerpflichtigen Nettoerlöses von Vergnügungsveranstaltungen oder Einrichtungen innerhalb der Stadtgrenzen von Sevierville, bei denen eine Eintrittsgebühr (entweder direkt oder indirekt) erhoben wird.