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100 $ pro Jahr – Die Bierprivilegsteuer wird von jeder Person, Firma, Körperschaft, Aktiengesellschaft, Syndikat oder Vereinigung in der Stadt Sevierville erhoben, die Bier lagert, verkauft, vertreibt oder herstellt. Dabei handelt es sich um eine jährliche Steuer von 100 US-Dollar, die jedes Jahr spätestens am 31. Januar fällig wird. Die örtliche Großhandelsbiersteuer beträgt 17 % und wird auf den Großhandelspreis von Bier erhoben. Die Biergroßhandelssteuer wird vom Großhändler erhoben und monatlich an die Stadt abgeführt.
Die Stadt Sevierville ist berechtigt, eine Steuer auf das Privileg zu erheben, innerhalb der Stadtgrenzen ein Unternehmen zu betreiben. Jeder steuerpflichtige Unternehmer muss sich bei der Stadt anmelden, die entsprechende Gebühr entrichten und eine Gewerbelizenz erwerben. Unternehmen werden in eine von vier Klassen eingeteilt. Der Satz der Einzelhandels- und/oder Großhandelssteuer und das Erneuerungsdatum für jedes Unternehmen, das über eine Lizenz verfügt, hängen von seiner Klassifizierung ab.
Informationen zur Bewirtungssteuer
Beherbergungssteuer – (3 %) Diese Steuer beträgt 3 % des monatlichen steuerpflichtigen Nettoerlöses aus Hotels, Motels, Hütten usw. oder solchen, die innerhalb der Stadtgrenzen von Sevierville für einen Zeitraum von weniger als 30 Tagen von Durchreisenden bewohnt werden.
Restaurantsteuer – (2 %) Diese Steuer beträgt 2 % des monatlichen steuerpflichtigen Nettoerlöses aller Betriebe, die zubereitete Speisen im Stadtgebiet von Sevierville verkaufen, unabhängig davon, ob sie vor Ort oder außerhalb des Lokals verzehrt werden.
Vergnügungssteuer – (2 %) Diese Steuer beträgt 2 % des monatlichen steuerpflichtigen Nettoerlöses von Vergnügungsveranstaltungen oder Einrichtungen innerhalb der Stadtgrenzen von Sevierville, bei denen eine Eintrittsgebühr (entweder direkt oder indirekt) erhoben wird.
0.4254 Cent/einhundert Dollar geschätzter Wert – Die Grundsteuer ist eine Steuer auf bestimmte Arten von Vermögen: Immobilien und persönliches Eigentum. Der Steuersatz wird zur Beurteilung des Wertes des steuerpflichtigen Vermögens herangezogen. Der geschätzte Wert spiegelt idealerweise einen Prozentsatz des tatsächlichen Wertes der betreffenden Immobilie wider. Die städtische Grundsteuer wird am 1. Oktober zur Zahlung in Rechnung gestellt und kann danach jederzeit, spätestens jedoch bis zum 28. Februar des nächsten Kalenderjahres, gezahlt werden. Jegliche Anpassungen der Steuerbescheide müssen vom County-Steuerbeamten vorgenommen werden, dessen Büro sich im Sevier County Court House, 125 Court Avenue, Sevierville, TN 37862 (865) 453-3242 befindet.
(9.75 %) Die Umsatzsteuereinnahmen werden wie folgt aufgeteilt und ausgezahlt:
120 Gary Wade Blvd.
Sevierville, TN 37862
865.453.5518 Fax
865.453.5504 Hauptbüro
865.453.5522 Wasser-Kundendienst
865.868.1524 Wasserverwaltung