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7. Taubenbekämpfung

SEKTION

10-701. Tauben.
10-702. Beschwerden.

10-701. Tauben. Wenn Taubenbesitzer ihren Tauben das Schlafen oder Verweilen auf dem Grundstück oder den Gebäuden anderer gestatten, stellen sie eine Gesundheitsgefährdung dar und beleidigen zudem die ästhetischen Sinne durch Taubenkontamination. Ein solches Verweilen oder Rasten wird als öffentliche Belästigung deklariert. (Kodex 1996, § 10-901)

10-702. Beschwerden. Wenn bei der Polizeibehörde eine bestätigte Beschwerde von mindestens zwei (2) Bürgern eingereicht wird, in der behauptet wird, dass eine Person zulässt, dass sich Tauben auf dem Grundstück der Beschwerdeführer aufhalten, muss die Polizeibehörde den Besitzer dieser Tauben darüber informieren, dass diese Petition eingereicht wurde erhalten und wird den Besitzer der Tauben wegen des in dieser Petition behaupteten Verstoßes vor Gericht bringen. (Kodex 1996, § 10-902)

Kontakt

Josef Manning, Polizeichef

300 Gary Wade Blvd.
Sevierville TN 37862

911-Notfall 
865.453.5506 Versand
865.453.7296 Kriminalpolizei
865.453.7310 Aufzeichnungen
865.453.0789 Kriminelle Aktivitäten melden
865.453.1986 Arzneimittelaktivität melden
865.453.6680 Fax

Stellvertretender Chef, Sam Hinson

Captain David Finchum
Captain Ray Brown

Leutnant Detective Jamie Roberts
Leutnant Robbie Ball
Leutnant Rebecca Cowan
Leutnant Anna Jordan
Leutnant Matt Nicol
Leutnant Brandan Perry
Leutnant TC Faulconer
Leutnant Robby Nelms
Leutnant Shawn Crawford

Pressesprecher Bob Stahlke