Kann ich die Steuern per Post oder im Rathaus bezahlen oder muss ich das Online-Verfahren nutzen?
Sämtliche Restaurant-, Vergnügungs- und Beherbergungssteuern müssen eingereicht werden Online. Bitte schließen Sie Ihren Anmeldevorgang ab OnlineDrucken Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen aus und überweisen Sie diese zusammen mit Ihrer Zahlung direkt an das Rathaus. Es stehen Online-Zahlungsoptionen zur Verfügung.