III. ERFORDERLICHE PLÄNE UND EINREICHUNGEN FÜR DEN BAU INNERHALB DER STADT
Wenn gestempelte oder versiegelte Zeichnungen erforderlich sind, muss bei der Beantragung einer Baugenehmigung eine elektronische Kopie vorgelegt werden. Abhängig vom Umfang des Projekts sind möglicherweise nicht alle folgenden Informationen erforderlich. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte nach.
A. Gewerbe-/Industrie- oder Mehrfamilienwohngebäude:
1. Die Regionalplanungskommission von Sevierville muss einen Lageplan für diese Art von Projekten genehmigen. Kopien des Entwicklungsüberprüfungsprozesses sowie der Richtlinien und Anforderungen sind im Rathaus erhältlich.
2. Für eine ordnungsgemäße Prüfung ist eine elektronische Kopie der Baupläne in allen erforderlichen Einzelheiten erforderlich. Die Pläne sollten Folgendes umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt:
◾ Titelblatt (Bautyp, Gebäudefläche, Nutzungsart, Anzahl der Stockwerke und Gebäudehöhe)
◾ Architekturpläne
◾ Spezifikationen
◾ Strukturpläne
◾ Sanitärpläne
◾ Mechanische Pläne
◾ Elektropläne
◾Brandschutzausrüstungspläne
3. Vor dem Bau und der Installation eines Schildes muss ein Schildergenehmigungsantrag eingeholt, ausgefüllt und die Genehmigungsgebühr bezahlt werden. Eine Kopie der Zeichenverordnung ist beim Department of Code Enforcement erhältlich.