VII. ERFORDERLICHE INSPEKTIONEN
Während des Bauprozesses sind verschiedene Behörden verpflichtet, das Bauwerk an bestimmten Stellen zu prüfen.
Wenn eine Inspektion durch einen städtischen Inspektor durchgeführt werden soll, ist eine Vorankündigung 24 Stunden im Voraus erforderlich, um sicherzustellen, dass die Inspektion für den Auftragnehmer nach Belieben durchgeführt werden kann. Für Inspektionsanfragen, die weniger als 24 Stunden im Voraus erfolgen, kann die gewünschte Zeit nicht garantiert werden. Die Arbeiten dürfen NICHT fortgesetzt werden, bis die ordnungsgemäße(n) Inspektion(en) durchgeführt und die Genehmigung erteilt wurde(n). Rufen Sie (865) 453-5504 an, um Inspektionen anzufordern.
A. Erforderliche Bauinspektionen:
Der Bauinspektor führt nach Benachrichtigung des Genehmigungsinhabers oder seines Vertreters die folgenden Inspektionen von Gebäuden und andere gegebenenfalls erforderliche Inspektionen durch und genehmigt diesen Teil des Baus als abgeschlossen oder benachrichtigt den Genehmigungsinhaber oder seinen Vertreter über etwaige Verstöße der angenommenen Kodizes.
◾ Fundamentinspektion: Wird durchgeführt, nachdem Gräben ausgehoben, Schalungen aufgestellt, Bewehrungen platziert und vor dem Betonieren durchgeführt wurden.
◾ Platteninspektion: Vor dem Betonieren mit allen vorhandenen Formen, Dampfsperren und Bewehrungen durchführen.
◾ Rahmeninspektion: Wird durchgeführt, nachdem das Dach fertiggestellt ist, alle Rahmen, Brandschutz- und Aussteifungselemente angebracht sind, alle verdeckten Kabel verlegt sind und alle Rohre, Schornsteine, Kanäle und Lüftungsöffnungen vollständig sind.
◾Endkontrolle: Wird durchgeführt, nachdem das Gebäude fertiggestellt und bezugsfertig ist.
B. Erforderliche Sanitärinspektionen:
Die folgenden Inspektionen sind in verschiedenen Phasen der Installation erforderlich. In jeder Phase der Installation sind Tests erforderlich.
◾Unterirdische Rohrleitungsinspektion: Wird durchgeführt, nachdem Gräben oder Gräben ausgehoben, Rohrleitungen installiert und bevor Verfüllungen angebracht wurden.
◾Rohbauinspektion: Wird durchgeführt, nachdem Dach, Rahmen, Brandschutz und Aussteifung angebracht sind, alle Erd-, Abwasser- und Entlüftungsleitungen fertiggestellt sind und vor der Installation von Wand- oder Deckenmembranen. Drucktests sind erforderlich.
◾ Endkontrolle: Wird durchgeführt, nachdem das Gebäude fertiggestellt ist, alle Sanitärinstallationen vorhanden und ordnungsgemäß angeschlossen sind und das Gebäude bezugsfertig ist. Kontaktieren Sie den Stadtinspektor, Rathaus, 453-5504.
◾Gebäudekanalisation vom Gebäude bis zum städtischen Wasserhahn oder der Klärgrube.
C. Erforderliche Beschilderungsinspektion:
Der Code Enforcement Officer oder Bauinspektor prüft nach Benachrichtigung des Genehmigungsinhabers oder seines Vertreters die Beschilderung auf Übereinstimmung mit dem genehmigten Lageplan und der Sevierville Sign Ordinance.