3. Art der Haltung
SEKTION
10-301. Pens, Yards oder Läufe.
10-302. Zäune.
10-301. Pens, Yards oder Läufe. Alle Ställe, Höfe oder Ausläufe oder andere Strukturen, in denen Tiere gehalten werden, müssen so gebaut sein, dass sie leicht gereinigt und in gutem Zustand gehalten werden können. (Kodex 1996, § 10-301)
10-302. Zäune. Zäune, die als Gehege für Tiere gedacht sind, müssen sicher gebaut sein, für ihren Zweck geeignet sein, in gutem Zustand gehalten werden und dürfen nicht unansehnlich werden. (Kodex 1996, § 10-302)