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Abschnitt V – Schlichtungsstelle

  1. Ein Schlichtungsgremium, bestehend aus dem Freizeitleiter oder Freizeitdirektor und zwei Schiedsrichtern, entscheidet über alle Streitigkeiten wie Spielberechtigung, Fehlinterpretation der Regeln usw., die sich aus einem Softballspiel ergeben. Die Entscheidung dieses Gremiums ist endgültig.
  2. Wenn gegen ein Spiel Einspruch gegen die Spielberechtigung erhoben wird, ist die Spielfeldakte des Department of Parks and Recreation ausschlaggebend. Im Falle einer Fehlinterpretation der Regeln wird das Regelbuch verwendet, außer in Fällen, in denen eine lokale Regel Vorrang vor dem Buch hat.
  3. Jeder Manager hat das Recht, gegen eine Auslegung der Regeln zu protestieren, vorausgesetzt, dass der Protest MÜNDLICH beim Oberschiedsrichter vorgebracht wird, bevor der nächste offizielle Pitch stattfindet. Wenn ein Protest stattfindet, berät sich der Oberschiedsrichter mit dem anderen Schiedsrichter. Wenn der Oberschiedsrichter davon überzeugt ist, dass die Entscheidung nicht im Widerspruch zu den Regeln steht, muss er/sie verkünden, dass das Spiel unter Protest gespielt wird. Der protestierende Manager oder Trainer muss dann einen schriftlichen Bericht über den Protest erstellen und ihn innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden an den Freizeitleiter senden und eine Protestgebühr von zweihundert (200 $) entrichten. Wenn dem Protest stattgegeben wird, wird die Gebühr zurückerstattet. Wird dem Protest jedoch nicht stattgegeben, wird die Gebühr nicht zurückerstattet. Nach Eingang des schriftlichen Antrags und der Protestgebühr entscheidet der Freizeitleiter über die Gültigkeit des Protests. Wenn der Protest seiner Meinung nach auf einer Fehlinterpretation der Regeln beruht, übergibt er den Protest an das Protestkomitee.
  4. Bei jedem Protest muss eine Protestgebühr von zweihundert (200 US-Dollar) erhoben werden.

Kontakt

Christopher Betta
Leiter der Leichtathletik-Freizeitabteilung

120 Gary Wade Blvd.
Sevierville, TN 37862
Büro: 865-453-6946

Zugänglichkeit

Die Abteilung für Parks und Erholung wird alle Anstrengungen unternehmen, um jedem entgegenzukommen, der Zugang zu Einrichtungen, einschließlich ADA-zugelassener Abhörgeräte, wünscht. Für Unterstützung bei der Barrierefreiheit rufen Sie bitte 865-453-5441 an.

Dokumente

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