Turnierinformationen
Versicherung
Der Turnierdirektor verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 1,000,000 US-Dollar pro Schadensfall abzuschließen. Diese Versicherung kommt der Stadt Sevierville und dem Turnierdirektor gemeinsam zugute und nennt die Stadt Sevierville als zusätzlichen Versicherten. Der Versicherungsträger muss die Stadt im Falle einer Stornierung mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen. Der Turnierdirektor wird der Stadt Sevierville vor Inkrafttreten des Vertrags einen ausreichenden Nachweis einer solchen Versicherung vorlegen. Wird diese Voraussetzung 15 Tage vor dem Wunschtermin nicht erfüllt, wird der Vertrag gekündigt. Der zusätzliche Versicherte muss wie folgt aufgeführt sein: City of Sevierville, 200 Gary Wade Blvd, Sevierville, TN 37862.
Jeder Spieler muss eine Haftungsfreistellungserklärung unterzeichnen. Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter muss jeden Minderjährigen für Turniere freistellen. Der Turnierdirektor muss diese Freigaben 13 Monate lang aufbewahren. Dies stellt die Verjährungsfrist für die Geltendmachung jeglicher Ansprüche dar. Durch den Verzicht/die Freistellung wird das Haftungsrisiko nicht nur für die Stadt, sondern auch für den Turnierdirektor minimiert.
Veranstaltungsgebühren
Der Turnierdirektor zahlt die unten aufgeführten Gebühren für die Teilnahme am Turnier. Die Mindestmietgebühr für ein Turnier beträgt 500 US-Dollar, unabhängig von der Anzahl der Teams. Eine Anzahlung von 150 $ ist bis zum 31. Januar des Turnierjahres fällig. Eine Kopie des Turnierplans muss drei Tage vor dem Turnier der Abteilung für Parks und Erholung (Athletic Supervisor) vorgelegt werden. Wenn Änderungen am Zeitplan vorgenommen werden müssen, geben Sie bitte eine überarbeitete Kopie an einen autorisierten Mitarbeiter von Parks and Recreation weiter. Die Zahlung ist bis zum Ende des Turniers fällig.
1 Feld = 100 $/Tag
2 Felder = 150 $/Tag
3 Felder = 200 $/Tag
4 Felder = 225 $/Tag
5 Felder = 250 $/Tag
Zusätzlich zu den Feldnutzungsgebühren wird eine zusätzliche Gebühr von 10 US-Dollar pro registriertem Team erhoben.
Grundwechsel 20.00 $ während Turnieren
Deposit
Der Turnierdirektor muss einen an die Stadt Sevierville ausgestellten Scheck in Höhe von 150 US-Dollar beifügen. Jede rückzahlbare Anzahlung wird innerhalb von 10 bis 14 Tagen nach Abschluss des Turniers oder der Turniere per Post an den Turnierdirektor gesendet.
Gründe für den Verfall eines Teils oder der gesamten Anzahlung sind:
- Keine zweiwöchige Kündigungsfrist
- Sachschaden am Eigentum der Stadt Sevierville
- Grober Verstoß gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung
Stornierung
Der Turnierdirektor muss das Department of Parks and Recreation mindestens zwei (2) Wochen vor dem Turnierdatum über seine Absicht, das Turnier abzusagen, informieren. Erfolgt keine zweiwöchige Kündigungsfrist, verfällt die Anzahlung.
Turnierleiter
Alle Turniere werden vom Turnierdirektor geleitet, dessen Name auf der Anmeldung steht. Diese Person muss beim Turnier anwesend sein und die Leitung übernehmen. Kein Turnier darf an eine andere Person untervermietet werden, es sei denn, die vorherige Genehmigung von autorisierten Vertretern des Ministeriums für Parks und Erholung der Stadt Sevierville ist eingeholt. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zum Verlust des Privilegs führen, die Einrichtungen der Stadt Sevierville für den Rest der Saison und alle zukünftigen Termine zu nutzen.
City Services
- Wartung: Die Stadt führt einmal täglich eine Feldwartung durch. Dazu gehören: Ziehen, Auskleiden des Innenfelds und Vorbereiten des Außenfelds. Bei schlechtem Wetter führt die Park- und Erholungsabteilung bei Bedarf Wartungsarbeiten durch. Wenn ein Turnierdirektor mehr als einmal pro Tag das Auskleiden, Verschieben oder Neuaufbauen eines Feldes anfordert, wird eine Gebühr von 50 US-Dollar pro Feld und Anfrage erhoben.
- Aufräumarbeiten: Die Stadt sorgt während und nach der Veranstaltung für Aufräumarbeiten.
- Beleuchtung: Die Stadt sorgt für die Beleuchtung des Ballfeldes für die Veranstaltung.
- Personal: Es wird Personal der Stadt bereitgestellt, soweit die Stadt dies nach eigenem Ermessen für angemessen hält.
- Die Stadt stellt keine Tische und Stühle zur Verfügung. Der Turnierdirektor ist für Tische und Stühle verantwortlich, die für den Einlass oder den Souvenirverkauf benötigt werden.
Gate-Quittungen und andere Gebühren und/oder Steuern
- Die Stadt behält sich über ihre Abteilung für Parks und Erholung das Recht vor, alle Eintrittsgebühren zu genehmigen.
- Wenn ein Tor betrieben und genehmigt wird, zahlt der Turnierdirektor alle anfallenden Steuern und/oder Gebühren.
- Genehmigte Tore im Sevierville City Park dürfen nur an den genehmigten Standorten gemäß Anhang A angebracht werden. Aufgrund der Gestaltung des Stadtparks und der Tatsache, dass der Stadtpark ein öffentlicher Park ist; Wenn ein Besucher des Stadtparks angibt, dass er/sie nicht am besagten Turnier teilnimmt, wird dieser Person keine Eintrittsgebühr berechnet. Wenn dieses Problem angefochten wird, liegt die endgültige Entscheidung darüber, wer die Eintrittsgebühr zahlt, beim Freizeitleiter.
- Eine Gebühr von 25.00 US-Dollar pro Tag für jedes Tor wird vom Turnierdirektor zusammen mit allen anderen anfallenden Gebühren und Steuern im Voraus an den Freizeitleiter gezahlt.
- Gemäß der Zonierungsverordnung der Stadt Sevierville; Bei Zelten und/oder mobilen, eigenständigen Catering-Fahrzeugen handelt es sich um temporäre Bauten, die für spezielle Einzelhandelsverkaufsveranstaltungen verwendet werden. Für diese ist eine Genehmigungsgebühr von 25.00 US-Dollar pro Veranstaltung und Bau zu entrichten.
- Gemäß dem Gesetz des Bundesstaates Tennessee: 67-4-729 – Reisende Fotografen – müssen alle Anforderungen und Gebühren eingehalten werden, wenn ein Fotograf für eine Veranstaltung eingesetzt wird. Eine Kopie dieser Informationen finden Sie in Anhang B.
- Geschäftslizenz: Alle Anbieter müssen nachweisen, dass sie entweder (ein) offizieller Anbieter sind oder; (b) ein Anbieter außerhalb des Bundesstaates. Wenn es sich bei einem Anbieter um einen Anbieter außerhalb des Bundesstaates handelt: Dies; Nach bundesstaatlichem Recht gilt er als vorübergehender Verkäufer und muss eine einmalige Gebühr von 50 US-Dollar plus 5 US-Dollar Aufnahmegebühr zahlen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Anhang C.
Zugeständnisse
Die Stadt behält sich über ihre Abteilung für Parks und Erholung das Recht vor, alle Konzessionseinrichtungen innerhalb des Parks zu betreiben. Alle Ausnahmen müssen im Voraus vom Ministerium für Parks und Erholung genehmigt werden. Keine Gruppe wird Essenszugeständnisse jeglicher Art zulassen.
Schlechtes Wetter
Bei schlechtem Wetter entscheiden die Mitarbeiter der Stadt über ihre Abteilung für Parks und Erholung nach eigenem Ermessen, ob die Spielfelder bespielbar sind und ob die Veranstaltung verschoben oder verschoben werden sollte. Wenn während des Turniers ein schnell trocknendes Produkt verwendet wird, stellt die Stadt maximal 5/50-Pfund-Beutel zur Verfügung. Alles, was über die zugeteilten 10 Taschen hinausgeht, liegt in der Verantwortung des Turnierdirektors und kostet 8.00 $ pro Tasche. Die Kosten sind zusätzlich zu allen anderen in dieser Vereinbarung erforderlichen Gebühren vom Turnierdirektor an die Stadt zu zahlen.
- Die Stadt verschiebt die Veranstaltung über ihren Freizeitleiter der Abteilung für Parks und Erholung wegen schlechtem Wetter oder aufgrund der Bedingungen vor Ort. Folgendes steht zur Verfügung. (1) Es kann der nächstmögliche, von der Stadt nach eigenem Ermessen festgelegte Termin gesichert werden. Bei schlechtem Wetter entscheiden die Mitarbeiter der Stadt über den Freizeitleiter der Abteilung für Parks und Erholung nach eigenem Ermessen, ob die Spielfelder bespielbar sind und ob die Veranstaltung verschoben oder verschoben werden sollte.
- Die Stadt behält sich über ihre Abteilung für Parks und Erholung das Recht vor, bestimmte Bereiche zuzuweisen.
Veranstaltungsrichtlinien
- Der Turnierdirektor ist für das gesamte Turnier verantwortlich. Sollten während der Vermietung Schäden entstehen, ist der Turnierdirektor, der den Vertrag unterzeichnet hat, für die Zahlung dieser Schäden verantwortlich.
- Der Turnierdirektor verpflichtet sich, die Stadt Sevierville zusammen mit ihren verschiedenen Mitarbeitern, Beamten, Beamten und Vertretern sowie allen anderen in ihrem Namen handelnden Personen oder Organisationen von jeglichen Haftungsansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten für Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Stadtgrundstücks durch den Turnierdirektor oder einer Aktivität des Turnierdirektors auf diesem Grundstück entstehen.
- Der Turnierdirektor verpflichtet sich, während der Vermietung etwaige Mängel am Spielfeld bzw. an den Spielfeldern oder im Park dem autorisierten Mitarbeiter von Parks and Recreation zu melden.
- Kein Spiel darf nach 9:30 Uhr beginnen und muss bis 11:00 Uhr beendet sein. An Wochenenden kann kein Spiel früher als 9:00 Uhr beginnen, es sei denn, dies wurde vom Sportleiter genehmigt.
- Der Turnierdirektor ist dafür verantwortlich, die Mannschaften und Spieler über die vom Sportaufsichtsbeamten genehmigten ausgewiesenen Aufwärmbereiche zu informieren.
- Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Befugnisse der Stadt ist der Turnierdirektor für alle Aspekte der Planung der Spiele, Teams, Standorte, Offiziellen, Torschützen usw. sowie für die Benachrichtigung der Teilnehmer verantwortlich. Der Turnierdirektor ist auch für alle Ausgaben verantwortlich, einschließlich Personal, Offizielle, Torschützen, Torwächter usw.
Parkregeln
- Auf dem Gelände der Stadt sind keine alkoholischen Getränke, illegalen Drogen oder Waffen jeglicher Art gestattet.
- Kein Klettern auf Bauwerke oder Zäune.
- Müllabladen verboten.
- Für alle Tiere gilt Leinenpflicht.
- Motorisierte Fahrzeuge sind auf Wegen und Wartungsstraßen nicht gestattet.
- Ein weicher Wurf in den Zaun ist nicht erlaubt.
- Die Mitarbeiter der Stadt haben über ihre Abteilung für Parks und Erholung die vollständige Kontrolle über das Grundstück und ihre Entscheidung ist endgültig in Bezug auf alle Angelegenheiten, die sich aus der Nutzung städtischer Einrichtungen ergeben.
- Das Parken ist nur in autorisierten Bereichen gestattet. Fahrzeuge, die in nicht genehmigten Bereichen geparkt werden, werden abgeschleppt und müssen mit einer Strafe belegt werden.
- Kein Aufwärmen auf Tennisplätzen oder in der Nähe von Autos.
- Auf tragbaren Hügeln dürfen auf keinem Feld Metallstollen getragen werden.
Ein Verstoß gegen eine der Vertragsbedingungen kann nach alleinigem Ermessen der Stadt zur Aussetzung oder Beendigung der Privilegien zur Nutzung einer städtischen Einrichtung führen.