ABSCHNITT 10-1101. Vorschriften. 10-1102. Gebäude und Ställe. 10-1101. Vorschriften. Es ist für niemanden rechtswidrig, darauf einen Pferch, einen Hühnerstall, einen Hof oder ein anderes Gebäude zu errichten, aufzustellen, instandzuhalten oder weiterzuführen
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