Die Vergnügungssteuer sollte von allen Theatern, Sportwettkämpfen, Ausstellungen, Shows, Produktionen, Aufführungen, Konzerten, Konzerten, Zirkussen, Karnevalsaufführungen, Vorführungen, Ausstellungen, Vorträgen, Nachtclubs, Tanzveranstaltungen und Restaurants erhoben werden
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